Weiterbildungszeit — Nachfolgerin der Bildungskarenz
Die klassische Bildungskarenz ist seit 31. März 2025 ausgelaufen. Ab 1. Jänner 2026 gilt das neue Modell „Weiterbildungszeit“ — mit deutlich strengeren Regeln. Effektiv nutzbar ab 8. Juni 2026.
⚠ Bildungskarenz alt ist beendet. Anträge, die noch vor dem 31. März 2025 abgeschlossen wurden, laufen unter Altrecht. Alle neuen Bildungs-Auszeiten ab 1. Jänner 2026 fallen unter das neue Modell „Weiterbildungszeit" — mit strengeren Voraussetzungen.
Was sich ab 2026 geändert hat
| Aspekt | Alt (Bildungskarenz, ausgelaufen) | Neu (Weiterbildungszeit ab 2026) |
|---|---|---|
| Format | Pure On-Demand erlaubt | Nur Seminar-Präsenz oder Live-Online |
| Mindeststunden | 20 h/Woche | 20 h/Woche (16 h bei Betreuungspflichten) |
| Beschäftigungsdauer | 6 Monate | 12 Monate beim aktuellen Arbeitgeber |
| Vor Antrag | — | Pflicht-Bildungsberatung beim AMS |
| Nachweise | Kursanmeldung | Anwesenheitslisten + laufende Bestätigungen |
| Beihilfe | ≈ Arbeitslosengeld | mind. €41,49/Tag, einkommensabhängig gestuft |
| Effektiv nutzbar ab | — | 8. Juni 2026 |
Was du erfüllen musst
- Mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig bei aktuellem Arbeitgeber
- Vorab Pflicht-Bildungsberatung beim AMS
- Mindestens 20 Wochenstunden Lernumfang (16 h bei Betreuungspflichten)
- Kurs im Seminar-Stil mit Live-Anwesenheit (Präsenz oder Live-Online)
- Schriftliche Vereinbarung mit Arbeitgeber
- Zwischen Elternkarenz und Weiterbildungszeit mindestens 26 Wochen Beschäftigung
Pruefpilot & Weiterbildungszeit
Unsere Kurse bieten neben dem On-Demand-Teil auch wöchentliche Live-Online-Q&A-Sessions mit Anwesenheits-Tracking. Damit erfüllen wir die formale Anforderung „Live-Online-Format". Bei Buchung der Weiterbildungszeit-Variante stellen wir dir alle Nachweise zur Verfügung, die das AMS verlangt.
Wichtig: Die Förderfähigkeit hängt zusätzlich vom Anbieter-Status ab. Wir bauen aktuell die nötigen Zertifizierungen auf — siehe aktueller Förderfähigkeits-Status.