Weiterbildungszeit, Nachfolgerin der Bildungskarenz
Die klassische Bildungskarenz ist seit 31. März 2025 ausgelaufen. Ab 1. Jänner 2026 gilt das neue Modell „Weiterbildungszeit“, mit deutlich strengeren Regeln. Effektiv nutzbar ab 8. Juni 2026.
⚠ Bildungskarenz alt ist beendet. Anträge, die noch vor dem 31. März 2025 abgeschlossen wurden, laufen unter Altrecht. Alle neuen Bildungs-Auszeiten ab 1. Jänner 2026 fallen unter das neue Modell „Weiterbildungszeit", mit strengeren Voraussetzungen.
Was sich ab 2026 geändert hat
| Aspekt | Alt (Bildungskarenz, ausgelaufen) | Neu (Weiterbildungszeit ab 2026) |
|---|---|---|
| Format | Pure On-Demand erlaubt | Nur Seminar-Präsenz oder Live-Online |
| Mindeststunden | 20 h/Woche | 20 h/Woche (16 h bei Betreuungspflichten) |
| Beschäftigungsdauer | 6 Monate | 12 Monate beim aktuellen Arbeitgeber |
| Vor Antrag | — | Pflicht-Bildungsberatung beim AMS |
| Nachweise | Kursanmeldung | Anwesenheitslisten + laufende Bestätigungen |
| Beihilfe | ≈ Arbeitslosengeld | mind. €41,49/Tag, einkommensabhängig gestuft |
| Effektiv nutzbar ab | — | 8. Juni 2026 |
Was du erfüllen musst
- Mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig bei aktuellem Arbeitgeber
- Vorab Pflicht-Bildungsberatung beim AMS
- Mindestens 20 Wochenstunden Lernumfang (16 h bei Betreuungspflichten)
- Kurs im Seminar-Stil mit Live-Anwesenheit (Präsenz oder Live-Online)
- Schriftliche Vereinbarung mit Arbeitgeber
- Zwischen Elternkarenz und Weiterbildungszeit mindestens 26 Wochen Beschäftigung
Pruefpilot & Weiterbildungszeit
Unsere Kurse bieten neben dem On-Demand-Teil auch wöchentliche Live-Online-Q&A-Sessions mit Anwesenheits-Tracking. Damit erfüllen wir die formale Anforderung „Live-Online-Format". Bei Buchung der Weiterbildungszeit-Variante stellen wir dir alle Nachweise zur Verfügung, die das AMS verlangt.
Wichtig: Die Förderfähigkeit hängt zusätzlich vom Anbieter-Status ab. Wir bauen aktuell die nötigen Zertifizierungen auf, siehe aktueller Förderfähigkeits-Status.