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Weiterbildungszeit, Nachfolgerin der Bildungskarenz

Die klassische Bildungskarenz ist seit 31. März 2025 ausgelaufen. Ab 1. Jänner 2026 gilt das neue Modell „Weiterbildungszeit“, mit deutlich strengeren Regeln. Effektiv nutzbar ab 8. Juni 2026.

Wichtige Änderung

⚠ Bildungskarenz alt ist beendet. Anträge, die noch vor dem 31. März 2025 abgeschlossen wurden, laufen unter Altrecht. Alle neuen Bildungs-Auszeiten ab 1. Jänner 2026 fallen unter das neue Modell „Weiterbildungszeit", mit strengeren Voraussetzungen.

Neue Spielregeln

Was sich ab 2026 geändert hat

AspektAlt (Bildungskarenz, ausgelaufen)Neu (Weiterbildungszeit ab 2026)
FormatPure On-Demand erlaubtNur Seminar-Präsenz oder Live-Online
Mindeststunden20 h/Woche20 h/Woche (16 h bei Betreuungspflichten)
Beschäftigungsdauer6 Monate12 Monate beim aktuellen Arbeitgeber
Vor AntragPflicht-Bildungsberatung beim AMS
NachweiseKursanmeldungAnwesenheitslisten + laufende Bestätigungen
Beihilfe≈ Arbeitslosengeldmind. €41,49/Tag, einkommensabhängig gestuft
Effektiv nutzbar ab8. Juni 2026
Voraussetzungen

Was du erfüllen musst

  • Mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig bei aktuellem Arbeitgeber
  • Vorab Pflicht-Bildungsberatung beim AMS
  • Mindestens 20 Wochenstunden Lernumfang (16 h bei Betreuungspflichten)
  • Kurs im Seminar-Stil mit Live-Anwesenheit (Präsenz oder Live-Online)
  • Schriftliche Vereinbarung mit Arbeitgeber
  • Zwischen Elternkarenz und Weiterbildungszeit mindestens 26 Wochen Beschäftigung
Was das für unsere Kurse bedeutet

Pruefpilot & Weiterbildungszeit

Unsere Kurse bieten neben dem On-Demand-Teil auch wöchentliche Live-Online-Q&A-Sessions mit Anwesenheits-Tracking. Damit erfüllen wir die formale Anforderung „Live-Online-Format". Bei Buchung der Weiterbildungszeit-Variante stellen wir dir alle Nachweise zur Verfügung, die das AMS verlangt.

Wichtig: Die Förderfähigkeit hängt zusätzlich vom Anbieter-Status ab. Wir bauen aktuell die nötigen Zertifizierungen auf, siehe aktueller Förderfähigkeits-Status.