Wie werde ich Immobilienmakler in Österreich?

Der komplette Weg vom Interesse bis zur eigenen Gewerbeberechtigung — Voraussetzungen, Ausbildung, Prüfung, Gehalt, Förderungen. Stand April 2026.

30-Sekunden-Antwort

Wie werde ich Immobilienmakler?

Um in Österreich Immobilienmakler zu werden, musst du drei Hürden nehmen: (1) die Befähigungsprüfung Immobilientreuhänder (Makler-Schwerpunkt) bei der WKO bestehen, (2) einen Praxisnachweis erbringen (1 Jahr mit Studium, 1,5 Jahre mit HTL/HAK, 2 Jahre mit Lehre), (3) das Gewerbe bei deiner Bezirkshauptmannschaft anmelden. Zwischen Entscheidung und erstem selbstständigen Einsatz liegen typisch 1,5–3 Jahre. Die Ausbildung kostet €2.290–€5.000, das Einstiegsgehalt liegt bei ca. €26.000 brutto/Jahr, Top-Verdiener:innen mit eigenem Geschäft überschreiten €100.000.

Was macht ein:e Immobilienmakler?

Ein:e Immobilienmakler:in vermittelt Kauf-, Miet- und Pachtverträge zwischen den Parteien. Im Zentrum steht die verdienstliche Tätigkeit nach § 7 MaklerG: nur wenn du etwas beiträgst — Kontaktherstellung, Besichtigungen, Vertragsverhandlung — entsteht dein Anspruch auf Provision.

  • Objekte akquirieren
  • Exposé und Marketing erstellen
  • Besichtigungen durchführen
  • Preisverhandlungen moderieren
  • Kaufverträge vorbereiten (in Abstimmung mit Notar:innen)
  • Marktanalysen erstellen

Voraussetzungen für die Gewerbeberechtigung

Du brauchst einen der folgenden Nachweise nach § 18 GewO:

WegAusbildungPraxis
AStudium (Immobilienwirtschaft, Recht, BWL, Bauwesen)1 Jahr
BHTL/HAK/Fachschule verwandt1,5 Jahre
CLehre verwandt2 Jahre
DGewerbeberechtigung Verwalter oder Bauträgerkein Nachweis

Verdienst & Karriere

Laut Jobted 2026 verdient ein:e Immobilienmakler:in in Österreich durchschnittlich €49.637 brutto/Jahr. Einstiegsgehalt €26.000, Senior-Level €71.000+, Top-Verdiener:innen mit 20+ Jahren €85.000+. Selbstständige top-Makler:innen in Wien/Salzburg überschreiten €100.000–€300.000 Jahresumsatz. Provisions-Höchstsätze: bis 3 % beim Kauf (ab €48.448 Kaufpreis), max. 2 Brutto-Monatsmieten bei Vermietung. Seit Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip: bei Wohnungsvermietung zahlt nur, wer den Makler beauftragt hat.

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