Wie werde ich Immobilienmakler in Österreich?
Der komplette Weg vom Interesse bis zur eigenen Gewerbeberechtigung — Voraussetzungen, Ausbildung, Prüfung, Gehalt, Förderungen. Stand April 2026.
Wie werde ich Immobilienmakler?
Um in Österreich Immobilienmakler zu werden, musst du drei Hürden nehmen: (1) die Befähigungsprüfung Immobilientreuhänder (Makler-Schwerpunkt) bei der WKO bestehen, (2) einen Praxisnachweis erbringen (1 Jahr mit Studium, 1,5 Jahre mit HTL/HAK, 2 Jahre mit Lehre), (3) das Gewerbe bei deiner Bezirkshauptmannschaft anmelden. Zwischen Entscheidung und erstem selbstständigen Einsatz liegen typisch 1,5–3 Jahre. Die Ausbildung kostet €2.290–€5.000, das Einstiegsgehalt liegt bei ca. €26.000 brutto/Jahr, Top-Verdiener:innen mit eigenem Geschäft überschreiten €100.000.
Was macht ein:e Immobilienmakler?
Ein:e Immobilienmakler:in vermittelt Kauf-, Miet- und Pachtverträge zwischen den Parteien. Im Zentrum steht die verdienstliche Tätigkeit nach § 7 MaklerG: nur wenn du etwas beiträgst — Kontaktherstellung, Besichtigungen, Vertragsverhandlung — entsteht dein Anspruch auf Provision.
- Objekte akquirieren
- Exposé und Marketing erstellen
- Besichtigungen durchführen
- Preisverhandlungen moderieren
- Kaufverträge vorbereiten (in Abstimmung mit Notar:innen)
- Marktanalysen erstellen
Voraussetzungen für die Gewerbeberechtigung
Du brauchst einen der folgenden Nachweise nach § 18 GewO:
| Weg | Ausbildung | Praxis |
|---|---|---|
| A | Studium (Immobilienwirtschaft, Recht, BWL, Bauwesen) | 1 Jahr |
| B | HTL/HAK/Fachschule verwandt | 1,5 Jahre |
| C | Lehre verwandt | 2 Jahre |
| D | Gewerbeberechtigung Verwalter oder Bauträger | kein Nachweis |
Verdienst & Karriere
Laut Jobted 2026 verdient ein:e Immobilienmakler:in in Österreich durchschnittlich €49.637 brutto/Jahr. Einstiegsgehalt €26.000, Senior-Level €71.000+, Top-Verdiener:innen mit 20+ Jahren €85.000+. Selbstständige top-Makler:innen in Wien/Salzburg überschreiten €100.000–€300.000 Jahresumsatz. Provisions-Höchstsätze: bis 3 % beim Kauf (ab €48.448 Kaufpreis), max. 2 Brutto-Monatsmieten bei Vermietung. Seit Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip: bei Wohnungsvermietung zahlt nur, wer den Makler beauftragt hat.