Bildungskarenz mit Weiterbildungsgeld
2–12 Monate bezahlte Karenz für eine Weiterbildung. Das AMS zahlt während der Karenz Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes (≈ 55 % des letzten Nettos).
Wer: Angestellte mit ≥ 6 Monaten Anwartschaft beim aktuellen Arbeitgeber.
Wie viel: Bei €2.200 Netto-Monatsgehalt typisch €1.210 / Monat × 6 Monate = ca. €7.260 AMS-Bezug.
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